Harte Fakten

Just say no!

Über don´t drug + drive

Kurz notiert

18.200 Drogen- und Medikamentenauffällige mussten 2007 zur MPU

Aktuelles Urteil

Einmalige Einnahme harter Drogen rechtfertigt Führerscheinentzug

Oberverwaltungsgericht Saarlouis (Az.: 1 B 191/08)

Wichtige Urteile

Auch Beifahrer unter Drogeneinfluss verlieren Führerschein (Verwaltungsgericht Stuttgart, 10 K 3224/05).

Drogen im Strassenverkehr

Drogen im Straßenverkehr schränken nicht nur das Fahrvermögen drastisch ein,
sondern erhöhen auch die Risikobereitschaft. Besonders gefährlich ist die Kombination verschiedener Drogen (Mischkonsum). Wenn dazu auch noch Alkohol kommt, sind Folgen und Dauer eines Rausches nicht kalkulierbar. Müdigkeit und mangelnde Flüssigkeitszufuhr verstärken dies noch.

Die möglichen Wirkungsweisen von Drogen auf das Fahrvermögen sind individuell verschieden. Sie werden stark durch die Häufigkeit des Konsums und der allgemeinen körperlichen und geistigen Verfassung beeinflusst. Auswirkungen, die durch die jeweilige Droge häufig auftreten, finden Sie in der Rubrik Drogen im Überblick.

 

Häufigkeit der konsumierten Drogenarten
Drogenart Absolut Relativ (%)
Haschisch 195 86,7
Ecstasy (Pillen)
192 85,3
Speed 114 50,7
Kokain 88 39,1
Psychoaktive Pilze
85 37,8
LSD 58 25,8
Sonstige Amphetamine
35 15,6
Medikamente 26 11,6
Ecstasy (Fluid)
7 3,1
Heroin / Methadon
5 2,2

Anders als bei Alkohol gibt es bei illegalen Drogen keine gesetzlichen Grenzwerte, um Fahruntauglichkeit zu definieren. Es gilt die „Null-Promille-Grenze“ für illegale Drogen. Jeder, bei dem Drogen (Ecstasy, Speed, Haschisch etc.) im Blut festgestellt werden, verliert – zumindest vorläufig – seinen Führerschein. Aber auch schon der Besitz von Drogen – auch in geringen Mengen – kann dazu führen. Denn laut Fahrerlaubnisverordnung wird in der Regel davon ausgegangen, dass sich Drogenkonsumenten nicht dazu eignen, ein Fahrzeug zu führen. Der Nachweis, dass man clean ist, muss auf jeden Fall erbracht werden – oft mehrere Male über ein ganzes Jahr hinweg. Auch diese Kosten (ab ca. 100 Euro je Nachweis) müssen selbst getragen werden.

Vergleich Alkohol - Cannabis - Ecstasy
Wirkstoff Alkohol Cannabis Ecstasy
Abbau 0,1-0,2 Promille pro Stunde
unregelmäßig, Halbwertzeit 2-5 Tage unterschiedlich
Speicherung im Gewebe
nein ja ja
Nachweisbarkeit im Blut mehrere Stunden im Haar noch nach Monaten
im Urin mehrere Wochen im Haar noch nach Monaten
im Blut: ca. 1 Tag im Urin: ca. 1-4 Tage
Wirkung grundsätzlich voraussehbar und steuerbar ja, aber nur bei geringen Mengen nein, auch nicht bei geringen Mengen nein, da Wirkstoffzusam-
mensetzung und Dosierung unbekannt
Rauschzustand enthemmend bis dämpfend
eher dämpfend
enthemmend