Kurz notiert

18.200 Drogen- und Medikamentenauffällige mussten 2007 zur MPU

Aktuelles Urteil

Einmalige Einnahme harter Drogen rechtfertigt Führerscheinentzug

Oberverwaltungsgericht Saarlouis (Az.: 1 B 191/08)

Wichtige Urteile

Auch Beifahrer unter Drogeneinfluss verlieren Führerschein (Verwaltungsgericht Stuttgart, 10 K 3224/05).

Aktuelles Urteil

Einmalige Einnahme harter Drogen rechtfertigt Führerscheinentzug

Oberverwaltungsgericht Saarlouis (Az.: 1 B 191/08)

Einmalige Einnahme harter Drogen rechtfertigt Führerscheinentzug

Schon beim einmaligen Kokainkonsum ist der sofortige Führerscheinentzug gerechtfertigt. Das entschied das Saarländische Oberverwaltungsgericht in Saarlouis. Nach Auffassung des Gerichts miss in diesem Fall nicht zunächst ein Gutachten eingeholt werden. Vielmehr begründe der Konsum harter Drogen die Vermutung, dass der Betroffene nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sei.

 

Das Gericht wies damit die Beschwerde eines Autofahrers zurück, der der Einnahme von Kokain überführt worden war. Daraufhin wurde ihm mit sofortiger Wirkung der Führerschein entzogen. Der Kläger hielt den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis nicht für verhältnismäßig, da er bisher nur einmal Kokain konsumiert habe.

 

Das OVG sah die Rechtslage anders: Das Fehlverhalten und die Willensschwäche, die sich schon bei der einmaligen Einnahme harter Drogen zeige, lasse ohne weiteres den Rückschluss auf eine fehlende Fahreignung zu. (Saarländische Oberverwaltungsgericht, Saarlouis Az.: 1 B 191/08)

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