Harte Fakten
Just say no!
Über don´t drug + drive
Wichtige Urteile
Auch Beifahrer unter Drogeneinfluss verlieren Führerschein (Verwaltungsgericht Stuttgart, 10 K 3224/05).
Beifahrer unter Alkohol- und Cannabiseinfluss müssen damit rechnen, nach einer Polizeikontrolle ihren Führerschein zu verlieren. Nach dem Gesetz ist ein Mensch fahruntauglich, wenn er regelmäßig Cannabis einnimmt. Gelegentlicher Konsum dagegen berühre die Fahreignung dann nicht, wenn der Fahrer Konsum und Fahren trennen könne und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen Drogen erfolge.
Den Einwand Beifahrer gewesen zu sein und deshalb zwischen Konsum und Fahren trennen zu können, läßt das Gericht nicht gelten. Ausschlaggebend ist der Mischkonsum von Alkohol und Drogen. Angesichts der grundsätzlichen Gefahr, die sich für die Allgemeinheit aus der Teilnahme von Drogenkonsumenten im Straßenverkehr ergebe, besteht ein öffentliches Interesse daran, diesen den Führerschein zu entziehen.
(Verwaltungsgericht Stuttgart, 10 K 3224/05)

