Harte Fakten
Just say no!
Über don´t drug + drive
Rechtslage und Urteile
Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss kann zu einer hohen Geldbuße, einem Fahrverbot oder sogar dem Verlust des Führerscheins führen.
Unabhängig davon werden Personen, denen Drogenkonsum nachgewiesen wird, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz belangt.
Auch wer nicht selbst am Steuer sitzt, kann den Führerschein verlieren, selbst Fußgänger, bei denen Drogenkonsum oder -besitz festgestellt wurde. Die Führerscheinstelle überprüft Führerscheininhaber oder -anwärter, bei denen Drogenkonsum oder auch Drogenbesitz festgestellt wurde, ob sie charakterlich geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu fahren.
Entdeckt man so genannte harte Drogen, wie beispielsweise Ecstasy, Speed oder Kokain, wird der Täter grundsätzlich als ungeeignet eingestuft. Folge: Führerscheinentzug oder -sperre für diejenigen, die noch keinen Führerschein haben.
Wird Cannabisbesitz oder -konsum festgestellt, muss man sich in der Regel einer medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) unterziehen.
Wer als Führerscheinbewerber oder Fahranfänger auch nur in den Verdacht gerät, Drogenkonsument (gewesen) zu sein, kann von der Führerscheinstelle aufgefordert werden, durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) seine Drogenfreiheit nachzuweisen. Das kann wegen der sehr langen Nachweismöglichkeit illegaler Drogen schwierig und sehr teuer werden.

